Habe ich ein Recht auf Grundsicherung?

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(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Wer hat Anrecht auf eine Grundsicherung?

Die Grundsicherung im Alter oder bei voller Minderung der Erwerbsfähigkeit haben Bedürftige, falls dieser Personenkreis die Regelaltersgrenze erfüllt oder eine volle dauerhafte Erwerbsminderung stattfindet sowie ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können.

Anhebung der Altersgrenze zum 1.1.2012

Seit dem 1. Januar 2012 wurde durch Beschluss der Bundesregierung ein Anstieg der Altersgrenze für die Regelaltersrente eingeläutet. Personen, die bis zum 31.12.1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze noch mit 65 Jahren. Bei allen Personen, die 1947 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und einem Monat. In den kommenden Jahren findet eine Anhebung der Altersgrenze auf den 67. Geburtstag statt. Für Geburtsgänge ab 1964 ist die Altersgrenze von 67 Jahren maßgebend. Die Bewilligung der Grundsicherung kann nur dann stattfinden, wenn ein so niedriges Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, dass nicht oder nicht komplett für den Lebensunterhalt ausreicht. Der Antragsteller muss in Deutschland seinen Wohnsitz haben. In Deutschland lebende Ausländer müssen für die Beantragung der Grundsicherung eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen.

Was ist zu beachten?

Liegt das komplette monatliche Einkommen durchschnittlich unter dem derzeitigen Mindestbetrag, sollte geprüft werden, ob tatsächlich Anspruch auf Grundsicherung besteht. Die Zahlung einer Grundsicherung ist unabhängig von dem Erhalt einer bereits laufenden Altersrente oder einer Rente wegen hundertprozentiger Erwerbsminderung. Eine dauerhafte hundertprozentige Erwerbsminderung wird durch die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des entsprechenden Sozialhilfeträgers geprüft. Wird bereits eine Rente zur Erwerbsminderung gezahlt, kann auch eine Beantragung der Grundsicherung eingereicht werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Rente permanent nur wegen der hundertprozentigen Erwerbsminderung und nicht nur wegen der Situation am Arbeitsmarkt überwiesen wird.

Tipp:

  • Wird bereits eine volle Rente wegen Erwerbsminderung für einen bestimmten Zeitrahmen gezahlt oder wegen der Situation auf dem Arbeitsmarkt, entsteht ein Anspruch auf andere soziale Leistungen. Dies kann u.a. ein Anrecht auf Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende sein.
  • Nützlich sind Tools im Web, die eine Berechnung der Grundsicherung ermöglichen (siehe auch grundsicherung-berechnen.de)

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