Das Pfändungsschutzkonto

Das Pfändungsschutzkonto, das auch als P-Konto bezeichnet wird, kann seit 1. Juli 2010 von jedem Bankkunden beantragt werden. Denn gerät ein Kunde in eine Schuldenfalle und die Pfändung des Kontos oder Zwangsvollstreckung droht dann besteht die Möglichkeit, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Auch wenn…