Tipps und Hilfe für die Steuererklärung für Rentner

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(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Warum es sich auch für Rentner lohnen kann, eine Steuererklärung zu machen

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist laut § 149 Abs. 1 AO jeder Bürger verpflichtet, den das jeweilige Finanzamt dazu auffordert. Das kann natürlich unter Umständen auch für Pensionierte oder Rentenbezieher zutreffen. In diesem Zusammenhang existieren heutzutage eine Vielzahl nützlicher Software-Lösungen, um vorgefertigte Steuererklärungen mit wenig Zeitaufwand ausfüllen und an das Finanzamt übersenden zu können. Des Weiteren sollte man sich im Voraus im Klaren darüber sein, dass entsprechende Belege (z.B. über den Kauf von Pharmazeutika) aufbewahrt werden müssen und dem Finanzamt auf Abruf vorgelegt werden müssen. Innerhalb eines kurzen Artikels wurden alle für Rentenbezieher relevanten Informationen zum Thema Steuererklärung zusammengetragen. Von besonderem Interesse sind dabei vor allem, welche steuerlich absetzbaren Posten speziell Rentner in der Einkommenssteuererklärung absetzen können. Des Weiteren sollten aber auch die jeweiligen Grundfreibeträge beachtet werden und – was bei vielen Rentnern immer mehr der Fall ist – wie Rentner zusätzliche Einnahmen versteuern müssen.

Welche Sonderausgaben bzw. welche außergewöhnlichen Belastungen können bei einer Steuererklärung für Rentner von der Steuer absetzen und wo lauern steuerliche Vorteile?

Steuerlich absetzbar sind vor allem Sonderausgaben wie z.B. etwaige eigenanteilige Zuzahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie auch Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können unter Umständen die geleistete Kirchensteuer sowie auch Spenden an Vereine oder andere, wohltätige Organisationen geltend gemacht werden. Des Weiteren werden sich z.B. Mitgliedsbeiträge an politische Parteien steuerlich mildernd bemerkbar machen. Zu den eben aufgelisteten Sonderausgaben gesellen sich zudem noch die außergewöhnlichen Belastungen, die speziell Erklärer von Einkommenssteuererklärungen im Rentenalter geltend machen können. Hierunter fallen z.B. Pauschbeiträge für Behinderungen je nach Behinderungsgrad sowie sämtliche Zuzahlungen zu Medikamenten, die einen bestimmten, jährlich zumutbaren Pauschbeitrag überschreiten, welcher sich prozentual nach der entsprechenden Höhe der Rentenzahlung richtet. Daneben sind weitere Krankheitskosten wie z.B. die Taxi-Fahrt zum Arzt oder andere Kosten sowie auch Beerdigungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung anrechenbar. Nicht zu vergessen sind zudem die steuerlichen Vorteile, die Rentenbezieher in Form von Werbungskosten geltend machen können – diese reduzieren die individuelle Steuerlast abermals. Zu nennen sind hier z.B. die Unterbringung im Alters- oder im Pflegeheim sowie auch etwaige Handwerkerleistungen, die in ihrer Höhe jedoch bis maximal 20.000 Euro begrenzt sind.

Zusätzliche Einkünfte versteuern – besonders interessant für Rentenbezieher mit Nebenerwerb

Unabhängig von der jeweiligen, gesetzlichen Rente, müssen alle entsprechenden Nebeneinnahmen ganz normal versteuert werden. Das gilt zum einen für Arbeiten aus selbstständiger Sicht oder auch für Kapitaleinkünfte jeglicher Art. Anders hingegen sieht es bei den so genannten 450-Euro-Jobs aus. Hier zahlt nur der Arbeitgeber einen pauschalen Steuerbeitrag, der Arbeitnehmer hingegen kann bis zu einer Grenze in Höhe von 450 Euro netto steuerfrei arbeiten und muss dies auch nicht extra in der Steuererklärung angeben. Die Vorteile einer Steuererklärung für Rentenbezieher sind also vielseitig und sollten unbedingt genutzt werden. Wichtig zu wissen sei es jedoch für „Steuererklärungsneulinge“ noch, dass wer einmal eine Einkommenssteuererklärung abgibt, diese dann alljährlich abgeben muss. Bei der ersten Abgabe können Erklärungen bis 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden, bei folgenden Erklärungen ist die Grenze jeweils am 31. Mai des Folgejahres. Wird dieses Zeitfenster verpasst, drohen Verspätungszinsen, die in Rechnung gestellt werden.

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