Vertrauen in das Vermögensmanagement

Aufgrund der gesetzlichen Lage muss der Kreditwesengesetz-Berater, in Folge KWG-Berater genannt, sehr strenge Vorschriften einhalten und eine Anlageberatung genau untergliedern und nach einem gewissen Schema verfahren. Ein Gewerbeordnung-Berater(Gewo-Berater) hat im Vergleich dazu kaum Vorschriften. Das eigenartige ist doch, dass beide, GewO- und KGW-Berater mit Bezug auf Investmentfonds beraten dürfen. Dadurch ergibt sich häufig die folgendene Situation: Wenn ein Privatanleger zu einem KWG-Berater geht, um sich über sein Vermögensmanagement zu erkundigen, so kann dieser ihn ohneweiteres über bestimmte Fonds beraten. Doch muss der Berater seinen Kunden zuvor etwas „belästigen“: Seine Erfahrung mit jenen Investmentgeschäften, Einkommen, Schulausbildung, Vermögensverhältnisse müssen erfragt werden. Während der Berater noch umständlich ein Beratungsprotokoll ausfüllen muss, könnte er seinem Kunden bereits sagen: „tut mir leid, für Sie ist dieser Fonds ungeeignet.“ Danach darf er diesen Fonds gar nicht vermitteln, selbst wenn der Kunde bereit wäre, zahlreiche Dokumente zu unterzeichnen.

Geht derselbe Kunde mit demselben Fonds zu einem GewO-Berater, dann wird ihm dieser im Zuge der Beratung erklären, wie es sich um diesen Fonds hält. Danach wird wohl der infragekommende Betrag erfragt werden. Suma sumarum wird die Beratung und das Vermögensmanagement unkompliziert und schnell abgehandelt sein. Dafür ist weder Fragebogen und Protokoll, noch Geeignetheitsprüfung erforderlich.

Auch die Private Banking Linz hat sich auf das Vermögensmanagement spezialisiert. Seit vielen Jahren setzt sie auf erfolgreiche Anlageberatung und wurde innerhalb weniger Jahre zu einer der größten Banken Österreichs. Die Private Banking Linz ist auch als GewO-Berater stets bemüht, dass Kunden nur jene Investmentfonds bekommen, die sie für sie geeignet hält. Ansonsten wäre der sehr gute Ruf der VKB Private Banking Linz nicht zu erklären.

 

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