Die Pflegeversicherung
Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Bereich der Sozialversicherungen in Deutschland. Sinn und Zweck ist die finanzielle Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen mit ihren Beiträgen in den Topf der Pflegeversicherung aus dem Pflegebedürftige ihre Leistung bekommen.
Pflegegeld und Pflegegrade
Die finanziellen Mittel für Pflegebedürftige werden für die Pflege deren zur Verfügung gestellt, damit diese ein möglichst selbstbestimmtes Leben weiterführen können. Ob der Pflegebedürftige gesetzlich oder privat krankenversichert ist, nimmt keinen Einfluss auf den Pflegegeldanspruch. Vielmehr hängt der Anspruch vom Pflegegrad ab. Ab Pflegestufe 2 kann ein monatliches Pflegegeld beantragt werden, wenn eine private Betreuung erfolgen soll. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld.
Die Leistungen der Pflegegeldversicherung
Auch die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich nach Pflegegrad. Zu den Leistungen gehören Pflegesachleistungen in Form von Hilfe durch professionelle Pflegekräfte. Das Pflegegeld selbst ist die finanzielle Unterstützung für Angehörige einer pflegebedürftigen Person. Beides sind Einzelleistungen und können kombiniert werden. Eine temporäre stationäre Pflege wird über die Leistung der Kurzzeitpflege ermöglicht. Eine Ersatzpflege ist die Verhinderungspflege, die dann greift, wenn Pflegepersonal ausfällt. Weitere Sachleistungen wie Rollstühle, Pflegebetten, Duschhocker, Rollator, Gehhilfen, Treppfenlifte, Greifzangen und mehr gehören zur Leistung der Pflegehilfsmittel.
Pflegegeldversicherung für Polizisten
Wie wir eingangs erwähnt haben, ist die Pflegeversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherte verpflichtend. So auch die Pflegeversicherung für Polizei Anwärter.
Für Polizeianwärter und Polizisten ist die Pflegeversicherung Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht nach dem Dienstantritt eine Nachweispflicht, die innerhalb von 3 Monaten erfüllt werden muss. Dabei ist es wiederum nicht ausschlaggebend, ob der Polizeianwärter oder Polizist privat oder gesetzlich krankenversichert ist.
Je nach Status des Polizisten, gibt es unterschiedliche Optionen für die Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung. Ein Beamter im Polizeidienst hat den Anspruch auf freie Heilfürsorge. Angestellte Polizisten müssen sich in eine gesetzliche Krankenversicherung begeben. Hat ein angestellter Polizist aufgrund seines Gehalts die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln ist das möglich. Die Beiträge zur Pflegeversicherung könnten sich in der privaten Krankenversicherung erhöhen.
Finanzierung der Pflegeversicherung
Damit wird eines klar: die Pflegeversicherung ist immer an die Krankenversicherung geknüpft. Der gesetzlichen Krankenversicherung folgt die gesetzliche Pflegeversicherung. Der privaten Krankenversicherung folgt die private Pflegeversicherung. Bei beiden werden monatliche Beträge in die Pflegeversicherung einbezahlt, doch am Ende profitieren beide Empfängerarten die gleichen Leistungen.
Bei der privaten Pflegeversicherung können angepasste Tarife gewählt werden. Die private Pflegeversicherung finanziert sich über die privaten Beiträge des Einzahlers. Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung, wird die anteilige Pflegeversicherung automatisch vom Gehalt abgezogen.
Am Ende sei noch erwähnt, dass es spezielle Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Kinder, Demenzpatienten, Pflegebedürftige mit Behinderung und Angehörige gibt, die Pflegebedürftige von zu Hause aus betreuen. Die genauen Leistungen variieren je nach individueller Situation und Pflegegrad. Eine genaue Beratung kann durch die Pflegeversicherung erfolgen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)