Über die Leistungen des Hartz IV-Systems können Bedürftige in Form von Dienstleitungen, Sachleistungen und Geldleistungen unterstützt werden. Unter Dienstleistungen kann man die Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit verstehen.
Der Regelsatz
Die wohl bekannteste Leistung im Hartz IV-System ist das Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich: Hartz IV), das in Form des sogenannten Regelsatzes ausgezahlt wird. Der Regelsatz ist für alle laufenden Ausgaben des alltäglichen Lebens bestimmt. Zurzeit liegt der Regelsatz bei 446€ (Stand 2021) für eine alleinstehende bzw. alleinerziehende Person. Für andere Arten von Bedürftigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (z.B Paare oder Kinder) liegen die Regelsätze etwas geringer. Dieser wird jedes Jahr im Rahmen der Entwicklung von Preisen und Lebenshaltungskosten angepasst und orientiert sich zurzeit am Existenzminimum in Deutschland.
Übernahme von Miet- und Nebenkosten
Damit Hartz IV-Empfänger nach wie vor ein Dach über dem Kopf haben, werden die Kosten für Miete, Heizen, Wasser und Strom gesondert von der Arbeitsagentur übernommen. Es gibt dabei keine explizite Obergrenze, jedoch sollte die Wohnung für die bedürftige Person angemessen sein. Welche Miete am Ende als angemessen angesehen wird, hängt z.B von den gewöhnlichen Mietpreisen in der Region oder der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ab. Für einen Single in der Lausitz gelten daher andere Grenzen als für eine 5-köpfige Familie im München oder Frankfurt.
Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen zusätzliche Leistungen in Form eines Mehrbedarfs an bedürftige gezahlt werden. Dies gilt zum Beispiel für Behinderte oder Schwangere, die aufgrund ihrer Situation höhere Lebenshaltungskosten haben.
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