Was ist die eVBNummer?

Die eVBNummer beweist der Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug wirklich bei einem Kfz-Versicherer versichert ist. Wer keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, darf mit keinem Kraftfahrzeug auf den Deutschen Straßen fahren, denn es ist ein Versicherungsnachweis nötig. Die eVBNummer erhält man beim Kfz-Versicherer der Wahl. Sie ist nur für einen einmaligen Gebrauch geeignet. Wer sein Kraftfahrzeug nämlich ummelden möchte, braucht einen neuen Nachwies. Ausgeschrieben bedeutet der Begriff „elektronische Versicherungsbestätigung“

Wann erhält man die eVB?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist komplett kostenlos und wird sofort nach Abschluss der Kfz-Versicherung per Post, SMS oder E-Mail mitgeteilt. Wer eine eVB beantragt, muss Daten zum Kennzeichen mitteilen und einige Details zum jeweilen Kraftfahrzeug. Der Fahrzeughalter muss seinen Fahrzeugschein immer parat haben, um von dort die Daten ablesen zu können. Zudem werden noch Angaben zum Versicherungsschutz, Fahrer und eventuelle Rabatte verlangt. Die eVB soll die Behördengänge erleichtern und die öffentliche Verwaltung entlasten bei der Ummeldung, Abmeldung oder Anmeldung eines Kraftfahrzeugs. Mittlerweile kann man die Nummer schon Online beantragen.

Wie sieht die eVB aus?

Die eVB ist eine Zeichenfolge aus sieben Ziffern oder Großbuchstaben. Buchstaben wie I und O werden hier nie verwendet, da Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 vermieden werden sollen. Die ersten beiden Zeichen der eVB zeigen, wie das ausstellende Versicherungsunternehmen kodiert ist. Die eVB ist nur eine vorübergehende Deckung für die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung, aber in keinem Fall ein vollwertiger Versicherungsschutz – Infos auf https://evbnummer.net/evb-fuers-auto/).

Der Versicherungsschein, der noch dazugehört, wird nicht automatisch vermittelt, sondern erst erstellt, wenn der Versicherungsvertrag unterschrieben wurde. Mit der eVB kann man sein Kraftfahrzeug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Die eVB gilt bei den meisten Versicherern vierzehn Tage lang. Wer es in dem Zeitraum nicht schafft, sein Auto anzumelden, muss eine neue eVB beantragen. Bei manchen Versicherern beträgt die maximale Gültigkeitsdauer 730 Tage. Oft dauern die Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten. Wenn die eVB Nummer einmal verwendet wurde, verfällt sie danach.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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