Welche Baulasten gibt es und was bedeutet es diese zu löschen?

Baulasten sind rechtliche Einschränkungen, welche für die Nutzung oder Bebauung von Immobilien Gültigkeit haben. Eine Baulast schreibt den Eigentümern vor, welche Aktivitäten sie auf ihren Grundstücken unterlassen, durchführen oder auch zu dulden haben. Somit sind es Verpflichtungen, welche die Eigentümer gegenüber einer Baurechtsbehörde zu erfüllen haben. Wenn ein Bauvorhaben auf den mit einer Baulast versehenen Grundstück durchgeführt wird und die Baulast-Vorgaben nicht erfüllt, darf dieses dort nicht umgesetzt werden.

Eine Baulast ermöglicht eine Bebauung, wenn eine solche eigentlich nicht durchgeführt werden kann. Sie gleicht einen Missstand oder einen Mangel auf dem eigenen oder dem benachbarten Grundstück aus und somit wird die Bebauung auf dem eigenen Grundstück möglich. Dadurch werden vorhandene rechtliche Hindernisse bei einer Bebauung des eigenen Grundstücks überwunden.

Die unterschiedlichen Arten von Baulasten

Abstandsflächenbaulast

Mit Hilfe einer Abstandsflächenbaulast kann die erforderliche Abstandsfläche für ein Grundstück auf ein in der Nachbarschaft liegendes Grundstück ausgedehnt werden.
Ohne eine vorhandene Baulast beträgt der dafür notwendige Grenzabstand jeweils 3 Meter auf das benachbarte Grundstück und erlaubt eine Bebauung von lediglich 6 Meter. Wenn eine 2 Meter breite Abstandsflächenbaulast für das eigentliche Grundstück vorhanden ist, kann hier dann Bebauungsbreite hinzugewonnen werden.

Stellplatzbaulast

Durch eine Stellplatzbaulast werden Stellplätze für ein Grundstück auf einem anderen Grundstück abgesichert.

Wenn zum Beispiel ein Grundstück bebaut werden kann, müssen dort 5 Stellplätze nachgewiesen werden. Damit dann auf dem betreffenden Grundstück eine wirtschaftliche Bebauung durchgeführt werden kann, sichert eine solche Stellplatzbaulast auf einem benachbarten Grundstück die dafür erforderliche Fläche zur Vermeidung einer Durchfahrt zu.

Erschließungsbaulast

Durch diese Baulast wird für ein Grundstück die Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zugesichert. Somit ist zum Beispiel die Bebauung eines Grundstückes nur möglich, wenn dadurch die Zufahrt zur Straße sichergestellt ist.

Desweiteren gibt es noch zum Beispiel eine Nutzungsbaulast (hier kann dann ein Teil eines benachbarten Grundstücks mit bebaut werden), eine Vereinigungsbaulast (Gebäude kann auf mehreren Grundstücken erbaut werden) oder eine Spielflächenbaulast (hier werden Kinder eine Spielfläche auf einem Grundstück in unmittelbare Nähe zugesichert).

Die rechtliche Grundlage für eine Baulast sind die jeweiligen Landesbauordnungen. Von der Baubehörde wird ein Baulastenverzeichnis geführt. Dort sind sämtliche Baulastangaben in Deutschland vermerkt. Eine dortige Löschung kann nur mit der Zustimmung aller Beteiligten und durch das Einverständnis der Baubehörde erfolgen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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