DGUV Vorschrift – was bedeutet diese für Unternehmen?

Was ist die DGUV?

Bei der DGUV Vorschrift handelt es sich um eine verbindliche Rechtsnorm. Erlassen wird diese von den Unfallversicherungsträgern. Gewährleistet werden sollen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. Alle Unternehmen, die Mitglied eine gesetzlichen Unfallversicherungsträgers sind, sind verpflichtet DGUV Prüfungen durchzuführen. Dies betrifft beispielsweise Betriebe, Behörden, Schulen oder Vereine. In der Rechtsnorm werden Grundsätze festgelegt, die zur Prävention dienen sollen. Unternehmer und die Versicherten müssen sich bei der Arbeitsgestaltung danach richten. Die Pflichten sind Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung von Beschäftigten, Bereitstellung von Schutzausrüstung und Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Dabei ist die DGUV Vorschrift die Basis für Arbeitsschutz in Deutschland und dient dem Schutz der Beschäftigten vor Unfälle und Berufskrankheiten.

Welche Bereiche gibt es?

Die DGUV unterteilt sich in unterschiedliche Bereiche, die verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit erfassen. So gibt es für elektrische Anlagen und Betriebsmittel einen Bereich. Auch für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung sind Vorschriften vorhanden. Des Weiteren für Arbeitstechnische Anlagen oder für Sicherungs- und Wachdienste. Fachbereiche und Sachgebiete spielen bei der DGUV zusammen mit den Unfallversicherungsträgern zusammen eine Rolle. Durch eine regelmäßige Aktualisierung wird den sich ändernden Anforderungen und Erkenntnisse zur Arbeitssicherheit entsprochen.

Wer kontrolliert?

Die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger kontrollieren die Einhaltung der DGUV Vorschrift. Sollte gegen die Rechtsnorm zur Arbeitssicherheit verstoßen werden können die Unfallversicherungsträger unter anderem Sanktionen verhängen. Dazu zählen Bußgelder, Anordnungen und Verwarnungen.

Die DGUV berät

Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift kommt von den Unfallversicherungsträgern. Dabei wenden sich die Unternehmen an die DGUV, um Informationsmaterial zu erhalten. Auf Ihrer Website veröffentlich die DGUV Publikationen zu den verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit. Unter anderem zu Regeln und Grundsätzen, die zur Konkretisierung und Ergänzung der DGUV Vorschrift dienen.

Überblick zur DGUV

Für die Arbeitssicherheit in Deutschland ist die DGUV Vorschrift also eine bedeutende Rechtsnorm, die von den Unfallversicherungsträgern erlassen wird. Sie gilt für die Unternehmen, die Mitglied eines gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind. Die Vorschrift legt Grundsätze zur Prävention fest. Die Versicherten müssen diese Rechtsnormen bei der Gestaltung der Arbeit umsetzen. Bei der Entwicklung haben Fachbereiche und Sachgebiete ihren Anteil, um den sich wandelnden Anforderungen und Erkenntnisse der Arbeitssicherheit zu entsprechen. Das Kontrollorgan sind die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger, die Betriebe sanktionieren können. Die DGUV bietet Unterstützung und Beratung an, damit die Rechtsnorm zur Arbeitssicherheit in der Praxis umgesetzt werden kann.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Betriebe müssen beispielsweise in einem jährlichen Rhythmus ihre Elektroanlagen prüfen. Die Zeitperiode und was genau geprüft wird ist durch die DGUV Vorschrift festgelegt. Bei jeder Prüfung muss ein Prüfprotokoll nach Vorgaben durch die DGUV Vorschrift geführt werden. Prüfen dürfen Personen mit entsprechender Ausbildung oder Fachkenntnissen. Für die Prüfung von Elektroanlagen und Betriebsmittel kann auch ein externer Prüfer bestellt werden. Diese Fachbetriebe verfügen über qualifizierte Mitarbeiter, die ihre technischen Arbeitsgeräte zur Prüfung mitbringen. Elektrische Geräte, Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel bleiben so auf einem sicheren Niveau, so dass die Gefahr für Mitarbeiter geringgehalten wird.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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