Was Sie zur Grundsteuer wissen sollten

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(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Die Grundsteuer ist eine objektbezogene Steuer. Dies bedeutet, dass ihre Höhe durch die Beschaffenheit und die Art des jeweiligen Grundstücks festgelegt wird, während die allgemeinen persönlichen Verhältnisse des Eigentümers keine Rolle spielen. Geht es um den zur Anwendung kommenden Hebesatz, so wird dieser von den Kommunen und Gemeinden bestimmt. Die genaue Besteuerung von Grundstücken wird entsprechend in der Satzung einer Stadt festgelegt.


Allgemeines zur Grundsteuer

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer liegt im Grundsteuergesetz. Daraus resultiert der Umstand, dass für alle Grundstücke und Immobilien Abgaben zu leisten sind, wobei grundlegend zwischen landwirtschaftlich genutzten und sonstigen Grundstücken unterschieden wird. Die Grundsteuer fällt auch dann für nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen an, wenn das Grundstück unbebaut ist, jedoch gleichzeitig als bebaubar gilt. Da es sich um eine sogenannte Stichtagssteuer handelt, wird die Person als Schuldner für ein gesamtes Kalenderjahr bestimmt, der ein Grundstück zum ersten Januar eines Jahres zugeschrieben wird. Das Entrichten der Grundsteuer erfolgt zu je einem Viertel zur Monatsmitte im Februar, Mai, August und November.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Formel für die Ermittlung der Grundsteuer besagt, dass der Einheitswert mit einer Grundsteuermesszahl und dem schon erwähnten Hebesatz multipliziert wird (siehe grundsteuer-berechnen.de). Unter dem Einheitswert ist hierbei eine Art der Grundlage der steuerlichen Bemessung zu verstehen. Im Rahmen der Grundsteuer wird dieser Wert ermittelt, indem das zuständige Finanzamt auf Grundlage der Nutzungsart eines Grundstücks die Jahresrohmiete ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der jeweils relevanten Grundsteuermesszahl multipliziert, die sich wiederum aus dem Grundsteuergesetz ergibt. Schließlich wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Da der Hebesatz von den Kommunen festgelegt werden kann, sind gerade mit Blick auf diesen Punkt große Unterschiede möglich. Wer ein Grundstück erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld eingehend informieren.

Lässt sich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Grundsätzlich ist ein vollständiges Umlegen der Grundsteuer auf Mieter möglich. Der Betrag tritt in diesem Fall unter den Betriebskosten auf. Rechtlich wirksam ist die Vereinbarung dann, wenn eine eindeutige Regelung aus dem Mietvertrag hervorgeht.

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