Auch im kommenden Jahr wird es bei den Krankenkassen wieder einige Änderungen geben. Wir informieren bereits jetzt, welche Planungen es gibt.
Änderung der Beitragsbemessungsgrenze
Es ist bereits absehbar, dass die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2020 anheben wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze könnte damit von 60.750 Euro auf 62.550 Euro ansteigen. Noch in diesem Monat wird der entsprechende Entschluss von der Regierung gefasst. Des Weiteren werden im Zuge dessen die Sozialversicherungsbeiträge angepasst. Davon werden vor allem Personen mit einem höheren Einkommen betroffen sein. In diesem Sinne wird auch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 Euro auf 4.687,50 Euro im Monat ansteigen. Das bedeutet ein kleines Plus im Geldbeutel.
Neuerungen zu Privaten Krankenversicherung
Auch hinsichtlich der Privaten Krankenversicherung wird es 2020 einige Änderungen geben. Ein Wechsel ist beispielsweise erst ab einem jährlichen Einkommen von 62.550 Euro zu empfehlen. Die Grenze wird damit von ehemals 60.750 Euro um fast 2.000 Euro angehoben. Für den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse bleiben aber die Hürden bestehen, sodass der Eintritt in die Private Krankenversicherung genau überlegt sein sollte.
Der Arbeitgeberzuschuss
Eine weitere Änderung wird der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung darstellen. Aufgrund der steigenden Grenze der Jahresarbeitsentgelte werden auch die Beitragsanteile der Arbeitgeber ansteigen.
Alle Änderungen werden zum Jahresende final bekanntgegeben. Die Regierung erarbeitet derzeit noch die genauen Anpassungen. Aus diesem Grund können noch keine finalen Angaben gemacht werden. Zu Beginn des neuen Jahres ist dann allerdings ein Krankenkassenvergleich 2020 lohnenswert, um die Beiträge der jeweiligen gut miteinander vergleichen zu können. So kann bei den Beiträgen eventuell noch einiges eingespart werden. Hinsichtlich der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind bisher keine Änderungen geplant. Die Beiträge werden sich in ihrer Höhe nicht verändern. Lediglich hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge gibt es Anpassungen, die für die Arbeitsnehmer eine kleine Kosteneinsparung darstellen. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung wird durch die Änderung 2020 mit vielen neuen Kennzahlen versehen, die für die Berechnung der Beiträge genutzt werden.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)